Service, Wartung und Reparatur für Ultraschallgeräte
Ein Ultraschallgerät, das ausfällt oder unsauber arbeitet, bremst den gesamten Praxisbetrieb. SONOMED übernimmt Wartung, Reparatur und Service für Ultraschallgeräte – als Fachhändler vor allem für Samsung und SonoScape, auf Anfrage ebenso für Systeme anderer Hersteller – mit eigenem Technikteam und Servicemobil, von Nürnberg aus deutschlandweit im Einsatz.
Ob Routinewartung, plötzlicher Defekt, beschädigter Schallkopf oder Fragen zur Software: Sie erreichen uns kostenfrei unter 0800 8811 001 oder über das Formular am Seitenende. Wir klären mit Ihnen, was zu tun ist – und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Reparatur lohnt.
Unsere Serviceleistungen für Ihr Ultraschallgerät
Als Fachhändler kennen wir die Systeme von Samsung und SonoScape aus Vertrieb, Einweisung und dem täglichen Service. Unser Technikteam betreut Ihr Ultraschall- oder Sonographiegerät über die gesamte Nutzungsdauer – von der ersten Inbetriebnahme bis zur Reparatur nach Jahren im Einsatz. Kurz gesagt: Ihr Kundendienst für Ultraschall, von Nürnberg aus deutschlandweit.
Wartung
Regelmäßige Kontrolle von Gerät, Schallköpfen und Zubehör: Sichtprüfung, Reinigung, Funktionsprüfung und Dokumentation. Umfang und Intervall richten sich nach Gerätetyp und Herstellervorgaben.
Reparatur
Fehlerdiagnose und Instandsetzung bei Defekten an Gerät, Bedienfeld, Monitor oder Elektronik. Vor der Reparatur klären wir Aufwand und Kosten mit Ihnen.
Schallköpfe und Sonden
Prüfung von Schallköpfen bei Kabelbruch, Gehäuse- oder Linsenschäden und Bildausfällen. Wir klären mit Ihnen, ob eine Instandsetzung möglich ist oder ein Austausch die wirtschaftlichere Lösung wäre.
Software und Einrichtung
Unterstützung bei Software-Updates, Voreinstellungen und der Anbindung an Ihre Praxis-IT – je nach Gerät und Ausstattung. Damit Ihr System so arbeitet, wie Ihr Praxisalltag es braucht.
Einweisung und Schulung
Einweisung Ihres Teams in Bedienung und Pflege des Geräts – bei Neuanschaffung, Personalwechsel oder nach Software-Updates. Ergänzend bieten wir Ultraschallkurse für die Anwendung an.
Notfallservice
Wenn Ihr Gerät ausfällt, zählt jede Stunde Praxisbetrieb. Rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 8811 001 an – wir schätzen die Situation telefonisch ein und stimmen das weitere Vorgehen direkt mit Ihnen ab.
Service für Samsung und SonoScape
SONOMED ist Fachhändler für Ultraschallgeräte von Samsung und SonoScape. Unser Technikteam arbeitet täglich mit diesen Systemen – bei Auslieferung, Einweisung und Service. Wir betreuen unter anderem:
Sie nutzen ein anderes Samsung- oder SonoScape-Modell, etwa ein HS50 oder ein älteres System? Sprechen Sie uns an – wir prüfen, wie wir Sie unterstützen können. Auch wenn Sie Ihr Gerät nicht bei uns gekauft haben, lohnt sich eine Anfrage. Service für Geräte anderer Hersteller: auf Anfrage.
Eine Übersicht aller Modelle, die wir führen, finden Sie unter Ultraschallgeräte.
Ultraschallsonden reparieren oder austauschen?
Schallköpfe sind die empfindlichsten Komponenten eines Ultraschallsystems: Sie werden täglich gesteckt, gereinigt und desinfiziert, liegen auf dem Gerätewagen oder fallen im ungünstigsten Fall zu Boden. Typische Anzeichen für einen Schaden sind Streifen oder Ausfälle im Bild, ein Kabelbruch, Risse in Linse oder Gehäuse oder eine wackelnde Steckverbindung. Beschädigte Oberflächen lassen sich zudem schlechter reinigen und desinfizieren.
Wir prüfen Ihre Ultraschallsonden und klären mit Ihnen, ob eine Instandsetzung möglich und sinnvoll ist oder ob ein Austausch die wirtschaftlichere Lösung ist. Nicht jeder Schaden lässt sich beheben – auch das sagen wir Ihnen. Passende Ersatz- oder Zusatzschallköpfe für Samsung- und SonoScape-Systeme erhalten Sie auf Anfrage ebenfalls über uns.
So läuft ein Serviceeinsatz ab
- Kontakt: Sie rufen uns kostenfrei unter 0800 8811 001 an oder nutzen das Formular am Seitenende. Hilfreich sind Modell, Seriennummer und eine kurze Beschreibung des Problems – gern auch ein Foto der Fehlermeldung.
- Erste Einschätzung: Wir gehen die Symptome mit Ihnen durch. Manche Störungen lassen sich schon am Telefon eingrenzen oder beheben.
- Terminabstimmung: Ist ein Einsatz nötig, stimmen wir einen Termin ab, der zu Ihrem Praxisablauf passt.
- Diagnose und Einschätzung: Unser Techniker prüft das Gerät. Vor einer Reparatur erhalten Sie eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten.
- Reparatur oder Wartung: Die Arbeiten erfolgen, wo immer möglich, direkt bei Ihnen vor Ort mit dem Servicemobil. Ist das im Einzelfall nicht möglich, stimmen wir das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
- Funktionsprüfung und Übergabe: Nach Abschluss prüfen wir die Funktion, dokumentieren die durchgeführten Arbeiten und erklären Ihnen bei Bedarf, was geändert wurde.
Wartung: warum regelmäßig?
Ein Ultraschallgerät ist im Praxisalltag täglich im Einsatz: Schallköpfe werden gewechselt und desinfiziert, der Gerätewagen wird bewegt, Lüfter ziehen Staub, Software und Voreinstellungen verändern sich mit der Zeit. Verschleiß entsteht schleichend – und fällt oft erst auf, wenn die Bildqualität nachlässt oder das Gerät mitten in der Sprechstunde ausfällt.
Eine regelmäßige Wartung dient dazu, solche Entwicklungen früh zu erkennen. Sie umfasst typischerweise:
- Sichtprüfung von Gehäuse, Kabeln, Steckern und Schallköpfen auf Beschädigungen
- Kontrolle der Bildqualität sowie Funktionsprüfung von Schallköpfen und Bedienelementen
- Reinigung von Lüftern und Filtern, Prüfung von Rollen, Bremsen und Halterungen am Gerätewagen
- Prüfung des Softwarestands und der Geräteeinstellungen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten für Ihre Unterlagen
Unabhängig davon haben Sie als Betreiber eines Medizinprodukts eigene Pflichten. Welche Prüfungen für Ihr Sonographiegerät im Einzelnen vorgesehen sind, richtet sich nach den geltenden Vorschriften und den Angaben des Herstellers. Ob und in welchem Umfang wir Sie dabei unterstützen können, klären wir gern mit Ihnen.
Den Wartungsumfang selbst stimmen wir individuell mit Ihnen ab – auch als wiederkehrende Betreuung, wenn Sie das wünschen. Sprechen Sie uns an.
Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen (STK und MTK)
SONOMED führt sicherheitstechnische Kontrollen (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) durch – für die Geräte, für die solche Kontrollen vorgesehen oder vom Hersteller gefordert sind. Beide Begriffe stammen aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und werden im Praxisalltag häufig verwechselt.
- Sicherheitstechnische Kontrolle (STK): Prüfung, ob sich ein Gerät noch in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand befindet – unter anderem Sichtprüfung, Kontrolle sicherheitsrelevanter Baugruppen und Prüfung der elektrischen Sicherheit. Welcher Prüfumfang gilt und in welchem Abstand geprüft wird, gibt der Hersteller vor. Vorgeschrieben ist eine STK in erster Linie für die Produktarten, die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführt sind, etwa Defibrillatoren, Geräte zur maschinellen Beatmung oder Säuglingsinkubatoren.
- Messtechnische Kontrolle (MTK): Prüfung, ob ein Gerät mit Messfunktion die zulässigen Messabweichungen einhält. Vorgeschrieben ist sie für die Produktarten der Anlage 2 – etwa nichtinvasive Blutdruckmessgeräte, Augentonometer, Audiometer oder Tretkurbelergometer.
Und Ihr Ultraschallgerät? Diagnostische Ultraschallgeräte sind in Anlage 1 und in Anlage 2 der Verordnung nicht aufgeführt. Eine generelle gesetzliche Pflicht zur sicherheitstechnischen oder messtechnischen Kontrolle besteht für ein reines Sonographiesystem deshalb in der Regel nicht – auch nicht deshalb, weil das Gerät Distanzen, Flächen oder Doppler-Geschwindigkeiten misst. Die Pflicht zur messtechnischen Kontrolle knüpft an die Listung in Anlage 2 an, nicht allgemein an das Vorhandensein einer Messfunktion. Diesen Unterschied benennen wir offen: Was für Ihr Gerät technisch sinnvoll ist und was tatsächlich vorgeschrieben ist, sind zwei verschiedene Fragen.
Im Einzelfall kann eine sicherheitstechnische Kontrolle dennoch einschlägig sein, zum Beispiel wenn
- der Hersteller in der Gebrauchs- oder Serviceanleitung eine sicherheitstechnische Kontrolle vorsieht,
- das Ultraschallgerät mit einem Produkt der Anlage 1 verbunden verwendet wird,
- das System Zusatz- oder Kombinationsmodule enthält, die selbst unter Anlage 1 fallen,
- für ein älteres Gerät Auflagen aus einer früheren Bauartzulassung bestehen,
- eine Kontrolle vertraglich oder im Qualitätsmanagement Ihrer Einrichtung vereinbart ist.
Bedarf kann außerdem entstehen, weil in Ihrer Praxis neben dem Ultraschallgerät weitere Geräte betrieben werden, die in Anlage 1 oder Anlage 2 genannt sind – etwa ein Tretkurbelergometer am Stressecho-Arbeitsplatz oder ein nichtinvasives Blutdruckmessgerät. Für weitere Geräte in Ihrer Praxis übernehmen wir STK und MTK auf Anfrage.
Unabhängig davon gilt für Ihr Ultraschallgerät die Instandhaltungspflicht. Wir warten Ihr Gerät nach den Vorgaben des Herstellers und prüfen nach einer Instandhaltung die für Sicherheit und Funktionsfähigkeit wesentlichen Merkmale, soweit sie durch die Maßnahme beeinträchtigt sein können. Was wir dabei festgestellt und getan haben, dokumentieren wir nach Absprache für Ihre Unterlagen.
Dieser Überblick ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung – maßgeblich sind die Vorgaben des Herstellers Ihres Geräts und die Festlegungen in Ihrem Qualitätsmanagement. Sagen Sie uns Hersteller, Modell und Baujahr – wir sehen uns an, welche Instandhaltungs- und Prüfmaßnahmen für Ihr Gerät vorgesehen sind, und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Betreiberpflichten. Termine und Prüfumfang stimmen wir individuell mit Ihnen ab: kostenfrei unter 0800 8811 001 oder über das Anfrageformular.
Leihgerät während der Reparatur
Wenn ein Ultraschallgerät ausfällt, stehen Untersuchungen und Termine still. Damit Ihr Praxisbetrieb weiterläuft, stellen wir Ihnen bei längeren Reparaturen nach Absprache und je nach Verfügbarkeit ein Leihgerät bereit.
Ob ein passendes System frei ist, hängt vom Zeitpunkt, von der benötigten Sondenausstattung und von Ihrem Untersuchungsspektrum ab – ein Leihgerät nützt Ihnen nur dann etwas, wenn es Ihre Fragestellungen abdeckt. Sprechen Sie uns deshalb am besten gleich bei der Schadensmeldung darauf an: Je früher wir Bescheid wissen, desto eher lässt sich etwas organisieren.
Sobald der Bedarf feststeht, klären wir mit Ihnen:
- welches Gerät und welche Schallköpfe Ihre Untersuchungen abdecken müssen,
- ab wann und für welchen voraussichtlichen Zeitraum Sie das Leihgerät benötigen,
- wie Lieferung und Aufbau ablaufen und wie die Einweisung Ihres Teams in das Leihgerät erfolgt – bei einem anderen Modell als Ihrem gewohnten Gerät ist sie in der Regel erforderlich,
- zu welchen Konditionen die Bereitstellung erfolgt.
Pauschale Zusagen zu Verfügbarkeit, Dauer oder Konditionen machen wir bewusst nicht – das klären wir konkret für Ihren Fall. Melden Sie sich einfach gebührenfrei unter 0800 8811 001 oder über das Anfrageformular.
Service vor Ort mit dem Servicemobil
Unser Technikteam ist mit dem Servicemobil für Sie unterwegs – von Nürnberg aus deutschlandweit. So können viele Arbeiten direkt in Ihrer Praxis erledigt werden, ohne dass Sie Ihr Gerät verpacken und versenden müssen.
Vor Ort sehen unsere Techniker das Gerät in seiner tatsächlichen Umgebung: Stellplatz, Netzwerk, Zubehör und Arbeitsabläufe. Das hilft bei der Fehlersuche ebenso wie bei der Einrichtung – und Sie können Ihre Fragen direkt an den Techniker richten.
Ihre Praxis liegt nicht in Franken? Nennen Sie uns Ihren Standort – wir stimmen den Termin mit Ihnen ab.
Für Praxen, MVZ und Kliniken
Unsere Serviceleistungen richten sich an alle, die Ultraschallgeräte im medizinischen Alltag betreiben – unabhängig von Größe und Fachrichtung.
Betreiberpflichten rund um Ihr Ultraschallgerät
Wer ein Ultraschallgerät betreibt, hat einige Pflichten aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu beachten. Der folgende Überblick ordnet die Punkte ein, die im Praxisalltag am häufigsten eine Rolle spielen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, gibt Ihnen aber einen Anhaltspunkt, worauf Sie achten sollten – und wo wir Sie unterstützen können.
- Qualifikation und Einweisung: Betrieben und benutzt werden darf das Gerät nur von Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen und die in das Gerät eingewiesen sind. Bei aktiven nichtimplantierbaren Produkten – dazu gehört Ihr Ultraschallgerät – ist die Einweisung außerdem in geeigneter Form zu dokumentieren. Wir weisen Ihr Team bei der Lieferung in die ordnungsgemäße Handhabung ein und auf Wunsch später erneut, etwa nach Personalwechsel oder nach einer Software-Aktualisierung.
- Gebrauchsanweisung griffbereit: Die Gebrauchsanweisung und die beigefügten Hinweise des Herstellers sind so aufzubewahren, dass Ihr Team die für die Benutzung erforderlichen Angaben jederzeit findet.
- Kontrolle vor der Benutzung: Vor jeder Anwendung ist zu prüfen, ob das Gerät funktionsfähig und in ordnungsgemäßem Zustand ist.
- Instandhaltung: Wartung, Inspektion und Instandsetzung sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben durchzuführen; dazu zählt auch die Installation sicherheitsrelevanter Software-Aktualisierungen.
- Prüfung nach der Instandhaltung: Nach Wartung oder Instandsetzung sind die für Sicherheit und Funktionsfähigkeit wesentlichen Merkmale zu prüfen, soweit sie durch die Maßnahme beeinträchtigt sein können – das übernehmen wir im Rahmen unseres Serviceeinsatzes.
- Bestandsverzeichnis: Für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte Ihrer Betriebsstätte ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Ihr Ultraschallgerät gehört mit Angaben wie Bezeichnung, Art und Typ, Seriennummer, Anschaffungsjahr, Hersteller und Standort hinein.
Ein Medizinproduktebuch ist dagegen für die Produkte der Anlagen 1 und 2 der Verordnung vorgesehen – ein diagnostisches Ultraschallgerät fällt in der Regel nicht darunter. Viele Einrichtungen dokumentieren Wartungen und Reparaturen trotzdem geräteweise, weil das die Nachvollziehbarkeit im Qualitätsmanagement erleichtert. Die Unterlagen zu unseren Einsätzen stellen wir Ihnen dafür nach Absprache zur Verfügung.
Welche Maßnahmen für Ihr Gerät konkret vorgesehen sind, hängt vom Modell und den Vorgaben des Herstellers ab. Sprechen Sie uns an – wir sehen uns das gemeinsam mit Ihnen an. Zum Anfrageformular
Arztpraxen
Vom Hausarzt bis zur gynäkologischen, orthopädischen oder internistischen Praxis: Ein Gerät, das zuverlässig läuft, und ein Ansprechpartner, der es kennt. Termine stimmen wir auf Ihre Sprechzeiten ab.
MVZ und Gemeinschaftspraxen
Mehrere Geräte, mehrere Standorte, wechselnde Nutzer: Wir betreuen Ihre Samsung- und SonoScape-Systeme koordiniert und weisen neue Kolleginnen und Kollegen in die Bedienung ein.
Kliniken und Ambulanzen
Für Stationen, Ambulanzen und Funktionsbereiche, in denen Ultraschall täglich gebraucht wird. Sprechen Sie mit uns über Wartung, Reparatur und Einweisung für Ihre Systeme.
Häufige Fragen
Was kostet die Reparatur eines Ultraschallgeräts?
Das hängt vom Defekt ab: Ein Kabelbruch am Schallkopf ist etwas anderes als ein Ausfall der Systemelektronik. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach der Diagnose erhalten Sie von uns eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten, bevor wir mit der Reparatur beginnen. Lohnt sich eine Reparatur nicht mehr, besprechen wir mit Ihnen die Alternativen.
Reparieren Sie auch Schallköpfe und Ultraschallsonden?
Wir prüfen Ihre Schallköpfe und klären, ob eine Instandsetzung möglich ist oder ein Austausch die bessere Lösung ist. Ersatz-Schallköpfe für Samsung- und SonoScape-Systeme erhalten Sie auf Anfrage ebenfalls über uns.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Das richtet sich nach Ihrem Standort, der Art der Störung und unserer aktuellen Einsatzplanung. Rufen Sie uns bei einem Ausfall direkt unter 0800 8811 001 an: Wir schätzen die Situation telefonisch ein und nennen Ihnen einen realistischen Termin. Wenn Sie feste Reaktionszeiten benötigen, sprechen Sie uns an.
Bieten Sie Wartungsverträge an?
Wenn Sie Ihr Gerät regelmäßig warten lassen möchten, stimmen wir Umfang und Intervalle individuell mit Ihnen ab – abhängig von Gerätetyp, Nutzung und Ihren Anforderungen. Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot.
Für welche Marken bieten Sie Service an?
Wir sind Fachhändler für Samsung und SonoScape und betreuen deren Systeme aus dem täglichen Geschäft – unter anderem Samsung HS30, HS40 und die V-Serie sowie SonoScape E1, E2, P10 und P12 Elite. Für andere Modelle oder Hersteller fragen Sie uns bitte an.
Was ist zu tun, wenn das Ultraschallgerät ausfällt?
Halten Sie Modell, Seriennummer und – falls vorhanden – die Fehlermeldung bereit und rufen Sie uns kostenfrei unter 0800 8811 001 an. Ein Foto der Fehlermeldung hilft bei der Einschätzung. Schallköpfe mit sichtbaren Schäden an Kabel, Gehäuse oder Linse sollten Sie vorsichtshalber nicht weiter verwenden, bis sie geprüft wurden.
Führen Sie sicherheitstechnische (STK) und messtechnische Kontrollen (MTK) durch?
Ja. Wir führen STK und MTK für die Geräte durch, für die solche Kontrollen vorgesehen oder vom Hersteller gefordert sind. Für diagnostische Ultraschallgeräte selbst besteht in der Regel keine gesetzliche Pflicht dazu, weil sie in den Anlagen 1 und 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht aufgeführt sind. Nennen Sie uns Hersteller, Modell und Baujahr – wir sehen uns an, was für Ihr Gerät und Ihren Betrieb vorgesehen ist. Für weitere Geräte in Ihrer Praxis übernehmen wir STK und MTK auf Anfrage.
Muss mein Ultraschallgerät regelmäßig geprüft werden?
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur sicherheitstechnischen oder messtechnischen Kontrolle besteht für diagnostische Ultraschallgeräte in der Regel nicht – sie sind in den Anlagen 1 und 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nicht genannt. Auch die Messfunktionen eines Sonographiesystems begründen für sich genommen keine MTK-Pflicht. Es gilt aber die Instandhaltungspflicht: Wartung, Inspektion und Instandsetzung unter Berücksichtigung der Herstellerangaben. Maßgeblich ist deshalb, was der Hersteller Ihres Geräts vorsieht – wir sehen uns die Vorgaben für Ihr Modell an und stimmen Umfang und Intervall mit Ihnen ab. Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Bekomme ich während der Reparatur ein Leihgerät?
Bei längeren Reparaturen stellen wir nach Absprache und je nach Verfügbarkeit ein Leihgerät bereit, damit Ihr Praxisbetrieb weiterläuft. Ob ein passendes System frei ist, hängt vom Zeitpunkt und von der benötigten Sondenausstattung ab – pauschale Zusagen zu Verfügbarkeit, Dauer oder Konditionen machen wir deshalb nicht. Sprechen Sie uns am besten gleich bei der Schadensmeldung darauf an. Sie erreichen uns gebührenfrei unter 0800 8811 001.
Unverbindliches Angebot erhalten
Ihr Ultraschallgerät braucht Service? Beschreiben Sie uns kurz Modell und Anliegen – Wartung, Reparatur, Schallkopf oder Einweisung. Wir melden uns bei Ihnen und stimmen das weitere Vorgehen ab. Bei einem Ausfall erreichen Sie uns am schnellsten telefonisch: kostenfrei unter 0800 8811 001.
Individuelle Beratung
Wir legen großen Wert darauf, das ideale Ultraschallgerät für Ihre Bedürfnisse zu finden. Unsere Ultraschall-Experten stehen Ihnen mit ihrer Fachkenntnis zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns noch heute. Wir freuen uns auf Sie!
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